Privatversicherte
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang diese psychotherapeutischen Leistungen erstattet werden, da dies in Abhängigkeit von Kasse und Tarif variiert. Dort erfahren Sie auch, welche Formalitäten bei Inanspruchnahme beachtet werden müssen. Die Beihilfe und auch etliche Private Krankenversicherungen fordern einen schriftlichen Antrag auf Kostenübernahme nach Ablauf der probatorischen Sitzungen.
Selbstzahler:innen
Es ist auch möglich, die psychotherapeutische Behandlung unabhängig von Ihrer Krankenkasse privat zu zahlen. An dieser Stelle entfallen die Antragsformalitäten. Die Honorarsätze richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert besteht bei einigen Kassen die Möglichkeit einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie mehrere niedergelassene
Therapeut:innen (mit Kassensitz) angefragt haben und in zumutbarer Zeit und Nähe keinen Therapieplatz bekommen haben.